Selbsthilfe

Beratung und Vernetzung

Wir bieten Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und weiteren Ratsuchenden eine kostenlose Beratung über Möglichkeiten der Unterstützung.

Wir regen die Vernetzung und den Austausch von Selbstbetroffenen, Angehörigen und Fachkräften an und helfen beim Aufbau von Selbsthilfeinitiativen und Projekten.
Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe, über aktuelle landesweite Gesetzgebungen und deren Auswirkungen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu informieren.

Kontakt

Sie erreichen das Team der Geschäftsstelle montags bis donnerstags in der Zeit von 9.30 bis 13.00 Uhr. Sollte die Geschäftsstelle einmal nicht besetzt sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Landesverband für Menschen mit Körper-
und Mehrfachbehinderung NRW e. V.

Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf

Tel. 0211 612098

E-Mail: info@lvkm-nrw.de

Austausch

Der lvkm.nrw möchte allen Fachkräften, die innerhalb der Mitgliedsorganisationen des lvkm.nrw tätig sind die Möglichkeit geben, sich zu aktuellen Themen auszutauschen und kollegiale Beratung einzuholen.

Melden Sie sich gerne, wenn Sie Bedarf haben sich zu bestimmten Themen wie „Wohnen“, „Freizeit und Bildung“ oder einer speziellen Fragestellung mit Kolleg*innen austauschen möchten. Wir organisieren gerne eine Gesprächsrunde oder vermitteln einen Kontakt.

Form: digital

Anmeldung: per Mail an: j.fischer-suhr@lvkm-nrw.de

Austausch

Lebt ein Kind oder ein Erwachsener mit einer Behinderung in einer Familie, so wirkt sich dies auf die Lebenssituation aller Familienmitglieder aus. Besonders Angehörige von (erwachsenen) Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf sind vielfältigen Herausforderungen im Familienalltag ausgesetzt. Der lvkm.nrw knüpft an diesen Anforderungen und Bedarfen von Angehörigen an und lädt zum Austausch, Vernetzung und gegenseitiger Unterstützung ein. Dieses Treffen findet in Form einer moderierten Zukunftswerkstatt statt.

Termin: 29. Juni 2024 in Dortmund

Weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.

weitere Informationen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB® unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe, zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB®, den EUTB®-Angeboten in Ihrer Nähe sowie weitere Beratungsangebote.

Hier geht es zum Angebot der EUTBs.

Rechtsratgeber des bvkm

Für einen Menschen mit Behinderung und seine Angehörigen ist es nicht immer leicht, sich im Paragrafendschungel des Behindertenrechts zurecht zu finden. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. gibt durch seine Rechtsratgeber und Argumentationshilfen praktische Hinweise und Tipps.

 

Hier geht es zum kostenlosen Download der Broschüren.

Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung

Die Möglichkeiten der Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind vielfältig. Für die Familien ist es allerdings eine große Herausforderung sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zu verschaffen.

Die neue Broschüre aus der Schriftenreihe des Kompetenzzetrum Selbstbestimmt Leben NRW (KSL.NRW) erklärt in verständlicher Sprache, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Stellen sich Familien wenden können.
Hier geht es zum kostenlosen Download der Broschüre.

Monitoring- und Beschwerdestellte NRW

Sie haben Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe erfahren oder beobachtet?
Sie sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?
Dann melden Sie sich bei der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten in NRW.
Hier geht es zum Angebot der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW.

Sozialpolitische Interessenvertretung

Der lvkm. nrw ist sachverständiges, kritisches Gegenüber von Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. In dieser Funktion vertritt der lvkm.nrw die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien, indem er zu aktuellen sozialpolitischen Themen und Gesetzen Stellung nimmt. Die Anliegen, Bedarfe und Wünsche von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und ihren Angehörigen nehmen bei unserer Arbeit einen hohen Stellenwert ein und sind handlungsleitend.
Der lvkm.nrw beteiligt sich aktiv in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen:

Stellungnahmen

Offener Brief an den LVR

Juli 2024 //

„Eingliederungshilfeleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung – individuelle heilpädagogische Leistungen“

Die Situation der Versorgung von Kindern mit hohen Unterstützungsbedarfen in inklusiven Kitas ist herausfordernd. Unzureichende Kita-Plätze, lange Bewilligungszeiträume, fehlendes Fachpersonal, mangelnde Finanzierung: von diesen und weiteren Erfahrungen berichten betroffene Eltern und Kita-Träger. Zusätzlich weist der LVR in einem Rundschreiben, dass individuellen heilpädagogischen Leistungen (z.B. Inklusionsassistenzen) eine Ausnahmeleistungen sind, die erst nach Eintritt in die Kita bewilligt werden können. Der lvkm.nrw befürchtet als Folge dieser Bewilligungspraxis eine weitere Benachteiligung von Kindern mit hohen Unterstützungsbedarfen und ihren Familien und veröffentlicht einen Offenen Brief.

Sehen Sie diesen hier ein.

UN-BRK jetzt in NRW umsetzen!

Mai 2024 //
Umsetzung der UN-BRK in NRW jetzt! – fordert der lvkm.nrw sowie 13 weitere Behindertenverbände- und organisationen. Zu insgesamt elf Lebens- und Politikbereichen formulieren die Unterzeichnenden Handlungsbedarfe und Empfehlungen an die landesweite Politik. Für mehr Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung!

Lesen Sie hier die gesamten Forderungen.

Assistenz nach § 78 SGB IX

Februar 2024 //

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Unterstützung durch Assistenz der Schlüssel für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag. Im SGB IX ist der Anspruch auf Assistenz im § 78 SGB IX festgeschrieben. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen der einer qualifizierten und einer nicht-qualifizierten Assistenz. Diese Unterscheidung führt in der aktuellen Praxis zu vielen Unsicherheiten. Der lvkm.nrw und weitere Landesverbände der Selbsthilfe zeigen mit ihren Kriterien für die Ausgestaltung der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX neue Wege in der Diskussion um die Assistenzleistungen auf und wollen so zu deren Weiterentwicklung beitragen. Lesen Sie mehr in der Stellungnahme: Assistenz

Mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei Leistungen für junge Menschen mit Behinderung

Januar 2024//

Der lvkm.nrw und weitere Selbsthilfeverbände fordern in ihrer aktuellen Stellungnahme einheitliche Antragsverfahren und mehr Transparenz in der Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit Behinderung.

Hier geht es zu den Forderungen der Selbsthilfeverbände.

 

 

9 wichtige Ziele der Gewaltschutzinitiative NRW

Juni 2023 //
Die Vertreter*innen der Selbsthilfe des Arbeitsausschusses der Gewaltschutzinitiative u.a. der lvkm.nrw haben gemeinsam 9 Ziele für die Arbeit der Initiative formuliert.

Hier geht es zu dem 9 Ziele-Papier.

 

Positionierung zum Gesamtplanverfahren in NRW

Febr. 2023 //
Mangelnde barrierefreie Informationen und Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen, unzureichende Beteiligung an der Bedarfsermittlung und einige Schwierigkeiten mehr, bennen der lvkm.nrw und weitere Verbände der Selbsthilfe in ihrer Positionierung  zur aktuellen Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in NRW.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.

Stellungnahme zum Koalitionsvertrag der Landesregierung

Aug. 2022 //
Seit dem Frühjahr 2022 befindet sich die neue Landesregierung, bestehend aus den Koaliti-onspartnern „CDU“ und „Bündnis 90. Die Grünen“ im Amt. Der „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet die Koalitionsvereinbarungen und ist somit richtungsgebend für die landespolitischen Entwicklungen der nächsten fünf Jahre. Der lvkm.nrw nimmt den Beginn der Legislaturperiode zum Anlass, inklusionsleitende Forderungen zu formulieren und die damit verbundenen Aufgaben in den Fokus zu rücken. Leitend für diese ist das Bekenntnis des lvkm.nrw zu einem Inklusionsverständnis, das alle Menschen, unabhängig der Behinderung oder des Unterstützungsbedarfes.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.