Selbsthilfe

Beratung und Vernetzung

Wir bieten Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und weiteren Ratsuchenden eine kostenlose Beratung über Möglichkeiten der Unterstützung.

Wir regen die Vernetzung und den Austausch von Selbstbetroffenen, Angehörigen und Fachkräften an und helfen beim Aufbau von Selbsthilfeinitiativen und Projekten.
Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe, über aktuelle landesweite Gesetzgebungen und deren Auswirkungen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu informieren.

Kontakt

Sie erreichen das Team der Geschäftsstelle montags bis donnerstags in der Zeit von 9.30 bis 13.00 Uhr. Sollte die Geschäftsstelle einmal nicht besetzt sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Landesverband für Menschen mit Körper-
und Mehrfachbehinderung NRW e. V.

Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Tel. 0211 612098
E-Mail: info@lvkm-nrw.de

Angehörigenselbsthilfe

Ab 2023 startete der lvkm.nrw eine Kampagne zur Stärkung der Selbsthilfe von Angehörigen von (erwachsenen) Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf.
Mit der Kampagne möchte der lvkm.nrw Angehörige empowern, Sichtbarkeit für die Situation und die Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderung schaffen und Selbsthilfenetzwerke von Angehörigen und Angehörigeninitiativen stärken. Im Rahmen der Angehörigenkampagne fanden bereits mehrere Aktionen statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

weitere Informationen und Anlaufstellen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB® unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe, zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB®, den EUTB®-Angeboten in Ihrer Nähe sowie weitere Beratungsangebote.

Hier geht es zum Angebot der EUTBs.

Rechtsratgeber des bvkm

Für einen Menschen mit Behinderung und seine Angehörigen ist es nicht immer leicht, sich im Paragrafendschungel des Behindertenrechts zurecht zu finden. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. gibt durch seine Rechtsratgeber und Argumentationshilfen praktische Hinweise und Tipps.

 

Hier geht es zum kostenlosen Download der Broschüren.

Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung

Die Möglichkeiten der Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind vielfältig. Für die Familien ist es allerdings eine große Herausforderung sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zu verschaffen.

Die neue Broschüre aus der Schriftenreihe des Kompetenzzetrum Selbstbestimmt Leben NRW (KSL.NRW) erklärt in verständlicher Sprache, welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten es gibt und an welche Stellen sich Familien wenden können.
Hier geht es zum kostenlosen Download der Broschüre.

Monitoring- und Beschwerdestellte NRW

Sie haben Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe erfahren oder beobachtet?
Sie sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?
Dann melden Sie sich bei der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten in NRW.
Hier geht es zum Angebot der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW.

Pflegewegweiser NRW

Ihr Kind ist pflegebedürftig und Sie wissen nicht an wen Sie sich wenden können, wo sie Hilfe finden, was Ihnen zusteht oder ob Sie an alles gedacht haben?

Der Pflegewegweiser NRW ist ein explizites Angebot für pflegende Eltern, bei der Sie sich melden können.

Hier geht es zum Angebot der Pflegewegweiser

Wohnberatung NRW

Sie brauchen Unterstützung bei ihrer aktuellen Wohnsituation? Sie haben Fragen zu möglichen Wohnplätzen? Sie haben generell Fragen zum Thema „Wohnen“?

Dann melden Sie sich gerne bei der Wohnberatungsstelle NRW.

Hier geht es zum Angebot der Wohnberatungsstelle NRW

Dysphagie- und medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung

Karte für bundesweite Dysphagiezentren und medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger und komplexer Behinderung. Durch Anklicken der entsprechenden Markierungen auf der Karte werden die Links zu den jeweiligen Einrichtungen angezeigt.

 

Hier geht es zur Karte.

Behindertenbeauftragte und Inklusionsbeiräte

Das LAG-Projekt „in Zukunft inklusiv“ hat eine interaktive Karte über die Standorte der kommunalen Behindertenbeauftragten und  die jeweiligen Inklusionsbeiräte veröffentlicht.
Hier geht es zu der interaktiven NRW-Karte.

Informationen zum Thema: Wohnen

WOHN:SINN ist ein Bündnis für inklusives Wohnen im deutschsprachigen Raum. Sie haben eine übersichtliche Karte zu inklusiven Wohnprojekten, initiativen und Angeboten auf einen Blick veröffentlicht.

Hier geht es zu der interaktiven Karte.

Sozialpolitische Interessenvertretung

Der lvkm. nrw ist sachverständiges, kritisches Gegenüber von Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. In dieser Funktion vertritt der lvkm.nrw die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien, indem er zu aktuellen sozialpolitischen Themen und Gesetzen Stellung nimmt. Die Anliegen, Bedarfe und Wünsche von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und ihren Angehörigen nehmen bei unserer Arbeit einen hohen Stellenwert ein und sind handlungsleitend.
Der lvkm.nrw beteiligt sich aktiv in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen:

Stellungnahmen

Teilhabe am Arbeitsleben – Nicht für alle!

Okt. 2025//
JEKOB, eine Initiative von Eltern junger Erwachsener mit komplexer Behinderung, macht in ihrer Stellungnahme auf die schwierige Situation von jungen Erwachsenen mit komplexer Behinderung im Arbeitsleben aufmerksam. Sie weisen darauf hin, dass die Zuschreibung, einen sehr hohen und/oder sehr besonderen Bedarf zu haben, trotz NRW-Weg dazu führt, dass es für junge Erwachsene kein Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt. Die Folgen für die betroffenen Personen und ihre Familien sind gravierend. Gleichzeitig fordern die Eltern mehr Plätze in den WfbM für Menschen mit höheren oder besonderen Bedarfen und alternative Angebote zur Tagesstruktur.

Lesen Sie hier die Stellungnahme von JEKOB. 

Stellungnahme der Selbsthilfe zur Umsetzung des BTHG und der Beteiligung in der Gemeinsamen Kommission

Sep 2025 //
Unter dem Dach des Landesbehindertenrats NRW warnen führende Selbsthilfeverbände vor einer kritischen Wende bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in NRW. Statt Fortschritten drohen Rückschritte bei Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Teilhabe und Selbstbestimmung sind Rechte von Menschen mit Behinderung. Sie sind keine Kann-Leistungen und müssen im Unterstützungssystem fest verankert werden. Der Landesbehindertenrat NRW kritisiert gleichzeitig die geringen Mitbeteiligungsmöglichkeiten der Selbsthilfe in der Gemeinsamen Kommission und reagiert mit einer Pausierung der Mitarbeit. Lesen Sie hier die vollständigen Stellungnahmen:

Stellungnahme der Selbsthilfe zum BTHG (Kurzfassung)
Stellungnahme der Selbsthilfe zum BTHG (Langfassung und Argumentation)
Stellungnahme: Gemeinsame Kommission 

Positionierung zum Positionspapier der BaGüs zur Bundestagswahl

März 2025 //
Die Verbände der Selbsthilfe in NRW  und der Verbund der Freien Wohlfahrtpflege nehmen kritische Stellung zum Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) zur Bundestagswahl 2025. Die Verbände appellieren an politische Vertreter*innen aus NRW, ihren Einfluss zu nutzen, um einer Rückabwicklung der Errungenschaften des BTHG entgegenzuwirken und stattdessen eine Weiterentwicklung des Hilfesystems im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben. Lesen Sie hier die gesamte Positionierung.

Offener Brief der Selbsthilfe zur Öffentlichen Wohnraumförderung

Febr. 25 //

Mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderung: auf jeden Fall!
Aber nicht um jeden Preis!
Die Selbsthilfe-Verbände der Menschen mit Behinderung sprechen sich eindeutig gegen eine Muss-Bestimmung für 24er + 4 Wohneinheiten in besonderen Wohnformen aus.

Lesen Sie hier den offenen Brief der Selbsthilfe an Minister Laumann und Ministerin Scharrenbach.

Stellungnahme zur Öffentlichen Wohnraumförderung NRW

Januar 2025 //

Der lvkm.nrw äußert in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Wohnraumförderung NRW klare Bedenken hinsichtlich der geplanten Anhebung der Soll-Bestimmung auf eine Muss-Bestimmung bezüglich der Förderung von 24er Wohneinheiten plus 4 Krisenzimmer bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der lvkm.nrw betont die Bedeutung kleinerer Wohnsettings, da diese bessere Bedingungen für die Teilhabe und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen schaffen.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme inkl. Forderungen.

Stellungnahme zu Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf in KiTas

November 2024 //

Die aktuelle Situation von Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist problematisch. Zurückzuführen ist dies auf die unzureichende teilhabeorientierte Betreuung und Bildung von Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf. Im Rahmen
dieser Stellungnahme konkretisiert die Selbsthilfe wahrgenommene Hindernisse und Benachteiligungen und spricht sich für
Handlungsbedarfe aus.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme inkl. Forderungen.

Stellungnahme zur Änderung der „Öffentlichen Wohnraumförderung“

Oktober 2024//

Die Umsetzung von Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung, die institutionell leben und unterstützt werden, ist untrennbar mit einer am individuellen Bedarf ausgerichteten Wohn- und Unterstützungsform verbunden. Zu der Änderung in der Förderung des Wohnraums „Öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2024 – 2027“ beziehen die Mitglieder des Arbeitsausschusses der Landesinitiative Gewaltschutz NRW, zu dem auch der lvkm.nrw gehört, Stellung.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.

Offener Brief an den LVR

Juli 2024 //

„Eingliederungshilfeleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung – individuelle heilpädagogische Leistungen“

Die Situation der Versorgung von Kindern mit hohen Unterstützungsbedarfen in inklusiven Kitas ist herausfordernd. Unzureichende Kita-Plätze, lange Bewilligungszeiträume, fehlendes Fachpersonal, mangelnde Finanzierung: von diesen und weiteren Erfahrungen berichten betroffene Eltern und Kita-Träger. Zusätzlich weist der LVR in einem Rundschreiben, dass individuellen heilpädagogischen Leistungen (z.B. Inklusionsassistenzen) eine Ausnahmeleistungen sind, die erst nach Eintritt in die Kita bewilligt werden können. Der lvkm.nrw befürchtet als Folge dieser Bewilligungspraxis eine weitere Benachteiligung von Kindern mit hohen Unterstützungsbedarfen und ihren Familien und veröffentlicht einen Offenen Brief.

Sehen Sie diesen hier ein.

UN-BRK jetzt in NRW umsetzen!

Mai 2024 //
Umsetzung der UN-BRK in NRW jetzt! – fordert der lvkm.nrw sowie 13 weitere Behindertenverbände- und organisationen. Zu insgesamt elf Lebens- und Politikbereichen formulieren die Unterzeichnenden Handlungsbedarfe und Empfehlungen an die landesweite Politik. Für mehr Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung!

Lesen Sie hier die gesamten Forderungen.

Assistenz nach § 78 SGB IX

Februar 2024 //

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Unterstützung durch Assistenz der Schlüssel für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag. Im SGB IX ist der Anspruch auf Assistenz im § 78 SGB IX festgeschrieben. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen der einer qualifizierten und einer nicht-qualifizierten Assistenz. Diese Unterscheidung führt in der aktuellen Praxis zu vielen Unsicherheiten. Der lvkm.nrw und weitere Landesverbände der Selbsthilfe zeigen mit ihren Kriterien für die Ausgestaltung der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX neue Wege in der Diskussion um die Assistenzleistungen auf und wollen so zu deren Weiterentwicklung beitragen. Lesen Sie mehr in der Stellungnahme: Assistenz

Mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei Leistungen für junge Menschen mit Behinderung

Januar 2024//

Der lvkm.nrw und weitere Selbsthilfeverbände fordern in ihrer aktuellen Stellungnahme einheitliche Antragsverfahren und mehr Transparenz in der Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit Behinderung.

Hier geht es zu den Forderungen der Selbsthilfeverbände.

 

 

Positionierung zum Gesamtplanverfahren in NRW

Febr. 2023 //
Mangelnde barrierefreie Informationen und Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen, unzureichende Beteiligung an der Bedarfsermittlung und einige Schwierigkeiten mehr, benennen der lvkm.nrw und weitere Verbände der Selbsthilfe in ihrer Positionierung  zur aktuellen Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in NRW.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.