Schulbegleitung in die Zuständigkeit der Landschaftsverbände
Düsseldorf/Hürth. Lebenshilfe NRW und der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW (lvkm nrw) fordern, die Zuständigkeit von Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung an die Landschaftsverbände zu übertragen. Ihre Gründe erläuterten die Landesvorsitzenden Uwe Schummer MdB (Lebenshilfe NRW) und Josef Wörmann (lvkm nrw) bei einem gemeinsamen Besuch beim sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß.
Beide Landesvorsitzenden lobten zunächst den Plan der Landesregierung, dass die Landschaftsverbände künftig für die Frühförderung zuständig sein sollen. „Doch damit sich Hilfe wie aus einer Hand für die Betroffenen vollzieht, gehört die Schulbegleitung ebenfalls hochgezont“, sagt Schummer. Unterstützung erhielt er von Wörmann, der erklärte, dass „Bayern alle Leistungen bereits hochgezont hat. Nur so ist ein einheitlicher Rahmen mit einer zentralen Steuerung möglich“.
Die in Nordrhein-Westfalen teilweise angewandte Praxis, Schulbegleitungen auszuschreiben kritisierten beide. „Leistungen für die Schulbegleitung auszuschreiben ist nicht mit dem BTHG vereinbar. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass das Vertragsrecht der Sozialhilfe nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Das ist im BTHG deutlich erklärt worden. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen “, so Schummer.
„Eine gute Schulbegleitung kann auch eine Entlastung für die Lehrer in den Schulen sein. Hierfür bedarf es Pool-Modelle, die den Bedarf des Kindes angemessen berücksichtigen“, sagte Wörmann.
Preuß zeigte sich offen für die gemeinsamen Positionen von Lebenshilfe NRW und lvkm nrw. Am 7. März 2018 findet eine Anhörung zum Landesausführungsgesetz zum BTHG in NRW statt.
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