Mit dem Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX stärkt der Gesetzgeber die Mitbestimmung und Mitwirkung von erwachsenen Menschen mit Behinderung bei der Suche und Erhalt passender Leistung der Eingliederungshilfe.
Wie wird das Gesamtplanverfahren in NRW umgesetzt? Wie erfolgt die Beteiligung von Menschen mit Behinderung?Was muss passieren, damit mehr Beteiligung möglich wird?
Das ist der Inhalt des Artikels „Partizipativ in allen Verfahrensschritten? Das Gesamtplanverfahren in NRW aus der Sicht der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung“. Erschienen ist er in der aktuellen Ausgabe der „Teilhabe“, der Fachzeitschrift der Lebenshilfe.Autor*innen sind Julia Fischer-Suhr, vom lvkm.nrw und Oliver Totter, Lebenshilfe NRW.
Weitere Information finden Sie hier.